Geltung der AGB Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die feste Buchungen über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Buchungsbestätigung Die Buchung über die anliegend beschriebene Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn die Anzahlung geleistet wurde. Die Ferienwohnung wird dem Gast für die gebuchte Aufentshaltsdauer zur Verfügung gestellt und darf nicht bei der Buchung angegebenen maximalen Personenzahl an der Anreise überschreiten.
Übernachtungspreis und Nebenkosten In dem vereinbarten Übernachtungspreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. In Berchtesgaden wird extra eine Kurtaxe pro Person nach dem jeweiligen Jahrestariff der Kurverwaltung berechnet. Eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises ist in 1 Woche nach der Buchung auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist spätestens 15 Tage vor Anreise zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis sofort nach Rechnungserhalt/ Buchungsbestätigung zu überweisen. In Ausnahmefällen mit vorheriger Absprache kann die Zahlung in bar bei Anreise erfolgen.
Die Mindestmietdauer beträgt in 5 Nächte. Übernachtung für wenige Nächte ist Saisonalbedingt auf Anfrage möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir in diesem Fall einen entsprechenden Zuschlag erheben.
Alle Banküberweisungs-gebühren sind vollständig vom Gast zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben.
Kaution Haben die Beteiligten eine Kaution vereinbart, zahlt der Gast an den Gastgeber eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände bei Ankunft in Höhe von 150 Euro.
Aufenthaltsdauer und Inventarliste Die Ferienwohnung steht in sauberem und ordentlichem Zustand am Anreisetag ab 15.00 Uhr bzw. nach Absprache zur Verfügung. Bitte teilt immer uns eure voraussichtliche Ankunftszeit mindestens 1-2 Tage vor der Anreise mit. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach individueller Absprache. Bei Bedarf ist die Nutzung unseres Schlüsselsafes möglich.
Der Gast wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die in der Ferienwohnung befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Vormittag dem Gastgeber mitzuteilen. Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden in der Ferienwohnung und im Haus und Garten, z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Möbel. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene/geschädigte Schlüssel.
Das Entfernen – auch das nur zeitweise Entfernen – von Gegenständen aus der Wohnung ist strengstens untersagt.
Am Abreisetag wird der Gast die Ferienwohnung dem Gastgeber bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Gast noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche aufs Bett, Spülen des Geschirrs, Entleeren des Kühlschranks. Alle selbst gebrachten Sachen aufgeräumt und den sortierterten Müll in die vorgezeigten Mülltonnen hinter dem Haus rausgebracht. Bitte lasst vor Abreise alle gebrauchten Handtücher einfach im Badezimmer hängen.
Reiserücktritt Bei einer Stornierung der Buchung ist der Gast verpflichtet einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat durch den Kanal, wo die Buchung gemact wurde, zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt: • bis zu 45 Tage vor Anreise sonst kostenlose Stornierung, nur 35 Euro Verwaltungskosten werden debitiert • bis zu 30 Tage vor Anreise Stornierungsgebühr 30 % der Totalsumme • bis zu 15 Tage vor Anreise 50% der Totalsumme • bis zu 7 Tage vor Anreise 90 % der Totalsumme • ab 6 Tage vor Anreisetag oder bei Nichtanreise 100 % der Totalsumme.
Für Gruppenreservierungen gelten jeweils zwischen dem Gast und Gastgeber vereinbarte Stornobedingungen. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
Rücktritt durch den Gastgeber Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch den Gastgeber kann nach Aufenthaltsbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Gast andere Mitbewohner trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung der Buchungsbedingungen gerechtfertigt ist.
Der Gastgeber kann das Buchungsverhältnis vor oder nach Beginn des Aufenthaltes ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung oder Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Gastgeber eine Fortsetzung des Buchungsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Gastgeber von dem Gast Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
Pflichten des Gastes Der Gast verpflichtet sich, die Ferienwohnung mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Gast ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Gast soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Gast ersatzpflichtig.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Gast diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Preisminderung) zu.
Haftung des Gastgebers Der Gastgeber haftet für die Richtigkeit der Beschreibung der Ferienwohnung und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Aufenthaltszeit zu erhalten. Der Gastgeber haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Gastgebers für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Gastgeber haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
Tierhaltung Tiere, insbesondere Hunde und Katzen sind nicht gestattet.
Rauchen innerhalb der Räume Rauchen ist innerhalb der Räume strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Gebühr von 1000 Euro erhoben, da die Räume kernsaniert werden müssen.
Rauchen ausserhalb der Wohnung ist in der dafür vorgesehenen überdachten Möglichkeit erlaubt.
Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
12a) Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN Der Gastgeber unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Gastgeber gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Gastgeber deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Gastgeber behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
12b) Zugangsdaten Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Gast Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gastgebers und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Gastgeber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
12c) Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Gastgeber keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Gastgeber und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
12d) Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Gast stellt den Gastgeber des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Gastgeber des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
Änderung der Buchung Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen der Buchung sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
Hausordnung Die Gäste sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.
Die Wohnung ist rauchfrei und tierfrei. Bei Zuwiderhandlung muss der Mieter die volle Höhe der Renovierungskosten durch ein Fachunternehmen tragen. Wir stellen unseren Gästen eine überdachte Möglichkeit außerhalb der Wohnung zum Rauchen zur Verfügung.
Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte samt Laptops und Tablets sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Rechtswahl und Gerichtsstand Es findet deutsches Recht Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Laufen.
Für Klagen des Gastes gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss der Buchung ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Gastgebers als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.